In der kommenden Woche startet in Einbeck das tägliche Impfangebot für Erst-, Zweit- oder Auffrischungsimpfungen gemäß der Stiko-Empfehlung. Das teilte die Kreisverwaltung heute mit. Die Impfungen werden durch die Impfteams des Landkreises der Johanniter in der BBS Einbeck durchgeführt.
Die aktuellen Corona-Impfstoffkürzungen betreffen jedoch auch die Impfteams im Landkreis Northeim. Die ursprünglich bestellten Impfstoffmengen konnten auch für die kommende Woche nicht ausgeliefert werden, teilte die Kreisverwaltung mit. Daher fallen die geplanten stationären Impfangebote in Einbeck und Wolbrechtshausen geringer aus als zunächst geplant. Die Starts des stationären Angebots in Northeim sowie des mobilen Impfbusses müssen verschoben werden.
Die Impfstation der Johanniter in Einbeck wird vom 6. bis 10. Dezember im Forum der BBS Einbeck, Hullerser Tor 4 betrieben. Zum Parken kann der alte Festplatz „An der Twetge“ genutzt werden.
• Montag bis Mittwoch von 8:30 bis 15:30 Uhr
• Donnerstag bis Freitag von 12 bis 19 Uhr
Es ist keine Terminvereinbarung notwendig. Damit besteht die Möglichkeit, sich spontan und ohne bürokratischen Aufwand impfen zu lassen. Es kann jedoch zu Wartezeiten kommen. Mitzubringen sind ein personenbezogenes Ausweisdokument und (wenn vorhanden) der Impfausweis.
Verwendet wird ausschließlich der Impfstoff der Firma Moderna, der für Menschen über 30 Jahren geeignet ist. Da die für die Grundimmunisierung verwendeten mRNA- und auch Vektorimpfstoffe zum Zeitpunkt einer Drittimpfung bereits komplett wieder abgebaut sind, kann nach abgeschlossener Erst- und Zweitimpfung mit dem Impfstoff der Firma Biontech die Auffrischungsimpfung ebenfalls mit dem Impfstoff von Moderna erfolgen, schreibt die Kreisverwaltung.
Bereits am Sonntag, 5. Dezember, findet in der BBS das so genannte Adventsimpfen statt.
Zahlen
Mit einer ersten Impfdosis wurden 98.063 Personen oder 74,47 Prozent geimpft. Vollständig geimpft wurden bisher 94.875 Personen oder 72,05 Prozent. Mit der Auffrischungsimpfung wurden 11.171 Personen oder 8,48 Prozent geimpft. (Stand 01.12.2021)
Wer will Schnelltests anbieten?
Die Nachfrage nach kostenfreien Corona-Bürgertests ist durch die 2Gplus-Regelung stark gestiegen. Bei der Ausweitung der Angebote von Testmöglichkeiten ist der Landkreis Northeim nach eigenen Angaben auf Unterstützung von privaten Akteurinnen und Akteuren angewiesen. Wer einen Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten möchte und an der Eröffnung einer Teststelle interessiert ist, kann noch bis zum 15. Dezember unter Schnelltest@landkreis-northeim.de per E-Mail eine Anfrage an die Gesundheitsdienste richten. Zu den Anforderungen an eine Teststelle gibt es auf der Website des Landkreises Northeim ein Merkblatt unter www.landkreis-northeim.de/informationenzucoronatests Bevor ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden kann, ist ein Hygienekonzept für die Umsetzung der Testungen einzureichen. Vorgelegt werden muss unter anderem ein qualifiziertes Führungszeugnis der betreibenden Person. Für eine Erstattung der Testkosten ist die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen verantwortlich. Voraussetzung für die Kostenerstattung ist eine Anbindung an die Corona Warn App. Laut Testverordnung des Bundes ist eine Neubeauftragung noch bis zum 15. Dezember 2021 möglich.
Die begehrte Bescheinigung über ein negatives Testergebnis kann auch von Arbeitgebern nach Durchführung eines unter fachkundiger Leitung beaufsichtigten Selbsttests ausgestellt werden. Der Nachweis kann dann beispielsweise für einen Restaurantbesuch genutzt werden und ist für 24 Stunden gültig. Die vom Arbeitgeber erteilte Bescheinigung kann jedoch nur in Papierform ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, diese über die Corona Warn-App zu verwenden. Eine Kostenerstattung der Tests für Arbeitgeber ist nicht möglich. Um eine Einrichtung betreten zu dürfen, kann außerdem ein beaufsichtigter Selbsttest vor Ort angeboten werden. Dann berechtigt der Test jedoch nur für den Zutritt zu dieser Einrichtung. Für weitere Aktivitäten kann dabei keine Bescheinigung ausgestellt werden. Auch Personen, die an einer speziellen Schulung zur Abnahme von Abstrichen teilgenommen haben, dürfen außerhalb eines Testzentrums keine Bescheinigungen ausstellen.
(Mit Pressemitteilungen Landkreis Northeim)