Was zum Jahreswechsel zu beachten ist

Feiern nur im kleinen Kreis, Feuerwerksverbot an den meisten öffentlichen Plätzen – dieser Jahreswechsel steht im Zeichen der Corona-Pandemie. Der Landkreis Northeim hat per Allgemeinverfügung verboten, in Einbeck auf Straßen und Plätzen innerhalb des historischen Stadtwalls Feuerwerk mit sich zu führen und abzubrennen. Die Polizei kündigt für die Silvesternacht verstärkte Kontrollen zur Einhaltung der aktuellen Corona-Verordnung sowie zur Überprüfung der Allgemeinverfügung an.

Auch im Landkreis Northeim ist zum Jahreswechsel das Abbrennen von Feuerwerk an bestimmten Plätzen verboten. Ursprünglich hatte das Land Niedersachsen ein komplettes Verbot vorgesehen, dieses wurde aber vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg gekippt. Verboten ist Feuerwerk auf bestimmten öffentlichen Plätzen. Welche genau, das haben der Landkreis und die Städte und Gemeinden in der Allgemeinverfügung Nr. 36 festgelegt. In Einbeck sind das die Straßen und Plätze innerhalb der historischen Wallanlagen.

Bundesweit verboten ist der Verkauf von Feuerwerk. Feuerwerk, das sich bereits im Bestand der Bürgerinnen und Bürger befindet, darf im eigenen Garten, auf einer ruhigen Straße oder einem ruhigen Platz abgebrannt werden. Auch Kleinstfeuerwerk wie Wunderkerzen und Knallerbsen, die ganzjährig erworben werden können, dürfen verwendet werden, schreibt die Kreisverwaltung in ihrer Pressemitteilung.

Wie in der Zeit vor und nach Weihnachten dürfen sich auch an Silvester und Neujahr maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen. Bei den flächendeckenden Kontrollen der Polizei hat die Einhaltung der aktuellen Corona-Regelungen im Sinne eines effektiven Infektionsschutzes hohe Priorität, schreiben die Beamten in ihrer Pressemeldung. “In der Silvesternacht werden die Einsatz- und Streifendienste in Höchststärke im Einsatz sein.”

Die Beamtinnen und Beamten der Einsatz- und Streifendienste werden durch Kräfte der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen (Bereitschaftspolizei), der Verfügungseinheiten der Polizeiinspektionen und der Diensthundführerstaffel der Polizeidirektion Göttingen unterstützt. Innerhalb der Polizeiinspektionen finden vereinzelt auch gemeinsame Kontrollen mit den Stadtordnungsdiensten statt.

Der Fokus der Polizei liegt insbesondere auf verbotenen Menschenansammlungen, wie sie auch in den vergangenen Tagen festgestellt werden mussten. Polizeipräsident Uwe Lührig appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch weiterhin an die geltenden Corona-Regeln zu halten: “Verstöße gegen die Corona-Verordnung sind keine Bagatelldelikte, gefährden andere und können hohe Bußgelder nach sich ziehen. Bleiben Sie vernünftig, akzeptieren Sie die polizeilichen Maßnahmen und halten Sie sich an die Regeln. Reduzieren Sie ihre Kontakte an Silvester und helfen sie somit, einen erneuten Anstieg der Infektionszahlen zu verhindern”.

Neben den allgemeinen Infektionsschutzmaßnahmen wird die Polizei auch das in diesem Jahr geltende Feuerwerksverbot überprüfen.

In dem farblich markierten Innenstadt-Bereich in Einbeck ist das Abbrennen und Mitführen von Feuerwerk verboten. Abbildung: Landkreis Northeim

(Mit Pressemitteilungen Landkreis Northeim und Polizeidirektion Göttingen)