Die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Einbeck sucht einen neuen Namen. Jeder darf seinen Vorschlag einreichen und dem Kirchenvorstand damit Hilfestellung geben, wie die Gemeinde künftig heißen soll. Die Öffentlichkeit kann sich sowohl klassisch auf ausliegenden Zetteln, aber auch digital über die Website der Gemeinde oder per E-Mail an der Namenssuche beteiligen. Und das auf Wunsch auch anonym.
2014 sind die vier ehemals selbstständigen Kirchengemeinden Münstergemeinde St. Alexandri, Marktgemeinde St. Jacobi, Neustädter Gemeinde St. Marien und Hullersen St. Nicolai zu einer neuen Kirchengemeinde fusioniert. Auf einen Beinamen, ein so genanntes Patrozinium, haben sie damals verzichtet, der Name „Kirchengemeinde Einbeck“ war der gemeinsame Nenner, der von allen vier Kirchenvorständen einstimmig angenommen wurde. Der Name Regenbogen-Gemeinde wurde von der Landeskirche damals nicht genehmigt.
Nun, fast zehn Jahre nach der Fusion und mit der Fertigstellung des neuen Gemeindehauses, möchte der Kirchenvorstand (KV) einen neuen Anlauf nehmen. Ein neuer Name könnte idealerweise die inhaltliche Arbeit der Kirchengemeinde widerspiegeln, wünschen sich Thomas Borchert, Daniel Konnerth, Thomas Döhrel und Johannes Döhling im Namen des KV-Ausschusses für Öffentlichkeitsarbeit. Der Kirchenvorstand hat auf seiner Klausurtagung am 24. Februar beschlossen, einen Namensgebungsprozess in Gang zu setzen. Unter Beteiligung der Öffentlichkeit soll in den nächsten Wochen und Monaten beraten werden, ob und welche Namen für die Kirchengemeinde in Frage kommen. Vorschläge können bis zum 17. Mai eingereicht werden. Entweder über in den Kirchen ausliegenden Zettel im Pfarrbüro, Stiftplatz 1, oder per E-Mail an Daniel.Konnerth@evlka.de
Ergebnis des Nachdenkens über einen neuen Namen könnte durchaus auch sein, dass es beim aktuellen Namen bleibt. Die eingereichten Vorschläge sind auch lediglich eine Hilfe für den Kirchenvorstand, es gibt keine automatische Mehrheitsentscheidung, beispielsweise welche Namensvorschläge am Häufigsten genannt werden.
Fest steht außerdem, dass nicht alle Namen möglich sind. Der neue Name der Kirchengemeinde muss durch das Landeskirchenamt der Landeskirche Hannovers genehmigt werden. Genehmigungsfähig sind biblische Namen (z. B. Personennamen oder auch biblische Ortsnamen), Begriffe aus der christlichen Lehre oder eine bekannte Persönlichkeit aus der Kirchengeschichte (z.B. Luther). Der Kirchenvorstand möchte bewusst keine Beispiele nennen, um die Bandbreite der Vorschläge nicht einzuschränken.
Bis zur Sommerpause möchte der Kirchenvorstand möglichst entscheiden, welcher Namensvorschlag bei der Landeskirche eingereicht werden soll. Wunsch wäre, dass der Name dann zum 1. Januar 2024 realisiert wird – exakt zehn Jahre nach der Fusion. Die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde hat aktuell rund 7900 Mitglieder.
