In diesen Tagen versenden die Stadtwerke Einbeck rund 20.000 Abrechnungen für die Strom-, Gas- und Wasserlieferung sowie Gebührenbescheide für die Abwasserbeseitigung des Jahres 2021.
Die Berechnung der Verbrauchsmengen erfolgt stichtagsbezogen zum 31. Dezember 2021, erläutern die Stadtwerke Einbeck. Sofern der Kunde eine Einzugsermächtigung erteilt hat, werden Guthaben mit dem ersten Abschlag verrechnet. Nachzahlungen werden zusammen mit dem ersten Abschlag abgebucht. Fälligkeit der Rechnung und des ersten Abschlagbetrages ist der 10. Februar 2022. Ab März 2022 sind die Abschlagsbeträge wie gewohnt zum 5. des Monats fällig, informiert der Energieversorger.
Änderungen der Bankverbindung, der Abschlagshöhe sowie An-, Um- oder Abmeldungen können rund um die Uhr im neuen Online-Service der Stadtwerke Einbeck unter www.stadtwerke-einbeck.de (›› Login ‹‹) vorgenommen werden. Vor der ersten Nutzung ist eine Registrierung erforderlich. Zur Anmeldung benötigen die Kunden ihre Daten (Kundennummer und Zählernummer) aus der Vertragsbestätigung bzw. der Jahresrechnung sowie eine E-Mail-Adresse.
Für Fragen und Informationen zur Rechnung oder zur weiteren Beratung steht das Team im Kundenservice der Stadtwerke Einbeck montags bis donnerstags von 7 bis 16 Uhr und freitags von 7 bis 12.30 Uhr telefonisch unter 05561/942-0 oder per Mail unter kundenservice@stadtwerke-einbeck.de zur Verfügung.
Von einer persönlichen Beratung im Service-Center der Stadtwerke bitten die Stadtwerke auf Grund der aktuellen Corona-Lage nach Möglichkeit Abstand zu nehmen. Erfahrungsgemäß erhalten die Stadtwerke in den ersten Tagen nach dem Rechnungsversand deutlich mehr Anfragen. Daher ist die telefonische Erreichbarkeit aufgrund vermehrter,
gleichzeitiger Anrufe nicht immer sofort möglich. Das Anliegen der Stadtwerke ist es, die Anfragen ihrer Kunden schnellstmöglich zu bearbeiten, jedoch kann es eventuell zu Engpässen kommen, heißt es in der Pressemitteilung der Stadtwerke Einbeck GmbH.