Maskenpflicht für Versammlungen unter freiem Himmel

In Einbeck gilt wie im gesamten Gebiet des Landkreises Northeim ab sofort eine Maskenpflicht für Versammlungen unter freiem Himmel. Die Städte Einbeck und Northeim sowie der Landkreis Northeim haben dazu entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen. Darauf haben sie in Pressemitteilungen heute hingewiesen.

Die Allgemeinverfügung der Stadt Einbeck ist hier im Wortlaut nachzulesen, sie gilt zunächst bis 15. Januar.

Die Teilnehmenden sind damit verpflichtet, eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus zu tragen. Dies gilt auch bei nicht angezeigten Versammlungen wie beispielsweise so genannten “Spaziergängen” von Corona-Kritikern. Davon hatte es zuletzt in Einbeck mehrere gegeben (siehe unten).

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Personen, denen aufgrund von Vorerkrankungen, wegen des höheren Atemwiderstands, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist. Dies ist gegenüber Einsatzkräften vor Ort auf Verlangen durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft zu machen. Ebenfalls ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.

Kinder zwischen dem vollendeten 6. Lebensjahr und dem vollendeten 14. Lebensjahr dürfen anstelle einer medizinischen Maske eine beliebige andere geeignete textile oder textilähnliche Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache verringert, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie, als Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Versammlungen am Montag und Dienstag Abend in Einbeck

Am Dienstag zwischen 17.30 und 19.15 Uhr kam es in der Einbecker Innenstadt zu nicht angezeigten versammlungsrechtlichen Aktionen von Corona-Kritikern, teilte die Polizei mit. Parallel haben laut Polizei die “Seebrücke Einbeck” und das Einbecker Bündnis “Einbeck ist bunt” eigene, auch zuvor angezeigte Versammlungen im Bereich des Marktplatzes und am Neuen Rathaus durchgeführt. Noch während des Verlesens der durch die Polizei erteilten Auflagen teilte sich eine etwa 30 Personen starke Gruppe der “Impfkritiker” in Kleingruppen auf und lief für circa eine Stunde durch die Innenstadt. Gegen 18 Uhr traf eine Kleingruppe der Impfgegner auf Versammlungsteilnehmer der Seebrücke, schreibt die Polizei. Es kam zu einer verbalen Auseinandersetzung, in deren Verlauf ein Teilnehmer der Seebrücke beleidigt worden sei, teilten die Beamten mit. Infolgedessen kam es zu einer leichten körperlichen Auseinandersetzung, bei der der vorherige Beleidiger leicht verletzt wurde. Gegen beide Verursacher wurden Strafverfahren eingeleitet. Gegen 19 Uhr kam es nach Beendigung der beiden angezeigten Versammlungen erneut zu verbalen Auseinandersetzungen mehrerer Personen. Nach erfolgter Personalienfeststellung wurden für drei Personen Platzverweise für die Innenstadt ausgesprochen.

Bereits am Montag hatten sich in Einbeck laut Polizei etwa 30 Personen versammelt, die als Aufzug durch die Innenstadt zogen. Eine 40-jährige Einbeckerin hielt sich Polizeiinformationen zufolge nicht an die Beschränkungen und habe außerdem Einsatzkräfte beleidigt. Da sie sich einer Identitätsüberprüfung verweigerte, wurde sie von der Versammlung ausgeschlossen und zur Wache gebracht, um ihre Identität festzustellen, schreibt die Polizei. Hierbei wurde festgestellt, dass sie zudem in der Versammlung ein Tierkörperabwehrspray mit sich führte. Gegen die Frau wurden entsprechende Verfahren eingeleitet. Laut Polizei wurde die Versammlung durch eine kleine Gruppe aus der linken Szene beobachtet, später konnten im Bereich des Eulenspiegelbrunnens Plakate mit der Aufschrift “autonome Antifa” festgestellt werden, informiert die Polizei.

(Mit Pressemitteilungen Landkreis Northeim und Stadt Einbeck und Polizeiinspektion Northeim)