Was ist zum Jahreswechsel in Einbeck wichtig zu wissen? Was bedeutet die Corona-Lage für Feiern und Feuerwerk? Wo bestehen Testmöglichkeiten, wo Impfangebote? Ein Überblick.
Infektionszahlen in Einbeck
Aktuell (30. Dezember) sind im Landkreis Northeim 280 akut infizierte Personen bekannt, davon kommen aus Einbeck 88 (+2). Die nächsten Zahlen gibt der Landkreis Northeim am 3. Januar bekannt. Zum Jahreswechsel raten Experten bei der Interpretation der Corona-Fallzahlen zur Vorsicht, weil wegen geringerer Test- und Meldeaktivitäten die Daten nur ein unvollständiges Bild zeichnen können.
Kontaktbeschränkungen
Niedersachsen hat wegen der befürchteten Ausbreitung der Omikron-Variante die beschlossene Weihnachts- und Neujahrsruhe verlängert und strengere Kontaktbeschränkungen ergänzt. Die geänderte Corona-Verordnung sieht eine Verlängerung der geltenden Warnstufe 3 bis einschließlich 15. Januar 2022 vor. Bis auf die beschlossenen strengeren Kontaktbeschränkungen bleiben die Regeln der Weihnachts- und Neujahrsruhe unverändert. Zu den verschärften Kontaktbeschränkungen für private Feiern und Zusammenkünfte gehört, dass sich nun auch geimpfte und genesene Personen maximal zu zehnt treffen dürfen. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht in die Gesamtpersonenzahl, genauso wie notwendige Begleit- oder Betreuungskräfte für Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftigkeit nicht mitzählen. Die Personenzahl bleibt auf zehn Personen begrenzt, auch wenn Feiern oder Zusammenkünfte in einer angemieteten Räumlichkeit oder Gaststätte stattfinden. Ungeimpfte Personen dürfen sich weiterhin nur mit den Personen des eigenen Haushaltes plus zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitzählen.
Testmöglichkeiten zum Jahreswechsel
Am 31. Dezember (Silvester) gibt es Schnelltest-Möglichkeiten in der Krankenpflegeschule am Einbecker Bürgerspital. Es besteht am 31. Dezember von 16 bis 19 Uhr die Möglichkeit zum Test. Dieses Testzentrum am Einbecker Bürgerspital steht zudem am 2. Januar 2022 von 10 bis 13 Uhr zur Verfügung. Am Neujahrstag (1. Januar) ist dort geschlossen.
Das private Testzentrum an der Marktkirche ist laut eigener Website an Silvester (31. Dezember) von 7 bis 16 Uhr geöffnet.
Impfangebote im neuen Jahr
Es bestehen ab dem 3. Januar wieder stationäre Impfangebote für Erst-, Zweit- oder Auffrischungsimpfungen in Einbeck. An ausgewählten Tagen werden außerdem Impfungen für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren angeboten. Bei den folgenden Terminen wird aktuell für Personen unter 30 Jahren sowie für Schwangere der Impfstoff der Firma Biontech verwendet, für Personen über 30 Jahren der Impfstoff der Firma Moderna. Für Kinder wird ausschließlich der hierfür zugelassene Impfstoff verwendet. Mitzubringen sind ein personenbezogenes Ausweisdokument und (wenn vorhanden) der Impfausweis. In den Gebäuden sind FFP-2-Masken zu tragen.
Die Impfstation der Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) im BBS-Forum in Einbeck, Hullerser Tor 4, ist vom 3. bis 7. Januar geöffnet: Montag bis Mittwoch von 9 bis 15.30 Uhr, Donnerstag bis Freitag von 12.30 bis 19 Uhr. Die JUH Einbeck bietet unter den Telefonnummern 05561 792989-5 oder 05561 792989-6 eine Terminvergabe an. Das Telefon ist zu den Geschäftszeiten besetzt. Möglicherweise kann nicht jeder Anruf sofort bedient werden, sodass es mehrfach versucht werden muss.
Impfungen von Kindern sind ab dem 3. Januar 2022 immer montags in Einbeck möglich. Eine vorherige Terminabsprache ist erforderlich. Für die Impfungen in Einbeck ist die Terminvereinbarung unter den Nummern der JUH 05561 792989-5 oder 05561 792989-6 erforderlich. Für den Ablauf der Impfung von Kinder gilt, dass sowohl für Kinder ab 5 Jahren als auch für Erwachsene das Tragen von Gesichtsmasken mindestens des Schutzniveaus FFP2 oder gleichwertig für den Zutritt zum Gebäude vorausgesetzt wird. FFP2-Masken für Kinder stehen vor Ort zur Verfügung.
Feuerwerk in Innenstadt verboten
Die aktuell geltende Corona-Verordnung regelt ein Verbot von Feuerwerken zu Silvester und Neujahr. In der Zeit vom 31. Dezember 2021 bis zum Ablauf des 1. Januar 2022 ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F 2 des Sprengstoffgesetzes auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie auf belebten öffentlich zugänglichen Flächen untersagt. Der Landkreis Northeim hat per Allgemeinverfügung festgelegt, um welche Bereiche es sich handelt. Für Einbeck sind das die Straßen und Plätze innerhalb der Wallanlagen sowie im Innenhof der Burg Greene.

Damit ist auch im Landkreis Northeim zum Jahreswechsel das Abbrennen von Feuerwerk in bestimmten Bereichen verboten. Am 31. Dezember ist in den genannten Bereichen zudem ab 21 Uhr (bis morgens 7 Uhr) auch das Mitführen von Feuerwerk untersagt. Bundesweit verboten ist der Verkauf von Feuerwerk. Feuerwerk, das sich bereits im Bestand der Bürgerinnen und Bürger befindet, darf im eigenen Garten, auf einer ruhigen Straße oder einem ruhigen Platz abgebrannt werden. Auch Kleinstfeuerwerk wie Wunderkerzen und Knallerbsen, die ganzjährig erworben werden können, dürfen verwendet werden.
Bezirksschornsteinfeger bestellt
Der Landkreis Northeim hat für eine Dauer von sieben Jahren bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bestellt. Die zwölf neu bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger werden in ihrem jeweiligen Kehrbezirk vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2028 tätig sein. Hintergrund der neuen Bestellungen ist, dass in zwölf von achtzehn Kehrbezirken im Landkreis die Bestellungsfrist ausläuft und die Bezirke darum neu ausgeschrieben werden mussten. Bei Fragen, welche die Kehrbezirk betreffen, stehen die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zur Verfügung. Eine Anschriftenliste der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger sowie eine Liste der Kehrbezirkseinteilung im Landkreis Northeim können unter www.landkreis-northeim.de unter der Rubrik „Bauen und Umwelt“ und dann „Schornsteinfegerwesen“ eingesehen werden.
Abfallgebühren bleiben konstant
Die Abfallgebühren im Landkreis Northeim bleiben für 2022 weitestgehend unverändert. Das hat der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Lediglich im Bereich der Deponien und der Containerlieferung wurden Leistungen neu kalkuliert. Neben der Gebührenkalkulation haben die Kreistagsmitglieder auch über das umfassende Zahlenwerk des Wirtschaftsplanes für 2022 beraten. Der Plan weist für 2022 ein Defizit von 1,8 Millionen Euro aus. Da das geplante Defizit mit Rücklagen aus den Vorjahren ausgeglichen werden kann, sind für 2022 keine weiteren Gebührenerhöhungen vorgesehen. Insbesondere die Gebühren für die Restmüll- und Grünmüllabfuhr werden nicht verändert. Die von der Kreisabfallwirtschaft für 2021 erteilten Gebührenbescheide gelten auch für 2022. Für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen wird es 2022 keine neuen Abfallgebührenbescheide geben. Die Abfallgebühr ist auch neuen Bescheid zum 1. Juli 2022 fällig. Gesonderte Bescheide zur Abfallgebühr werden künftig nur noch verschickt, wenn eine Änderung der Gebühr eintritt.
(Mit Pressemitteilungen Landkreis Northeim)