Rathaus schließt, Kreishaus mit 3G-Regel geöffnet – und der Impfstoff wird schon wieder knapp

Symbolfoto/Archiv: Frank Bertram

Es ist nicht einfach, im Corona-Regeln-Universum den Überblick zu behalten. Ab dem morgigen Mittwoch (1. Dezember) tritt im Landkreis Northeim wie in ganz Niedersachsen die Corona-Warnstufe 2 in Kraft. Mit ihr gilt in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens die verschärfte 2Gplus-Regel (geimpft oder genesen PLUS aktueller Test). Während das Kreishaus mit 3G-Regel geöffnet bleibt, schließt die Einbecker Stadtverwaltung ab Donnerstag komplett und öffnet nur wieder bei Termin und indiviuell. Und der Landkreis Northeim kann die Arbeit der mobilen Impfteams kaum planen, weil der Impfstoff schon wieder knapp wird.

Mit der Warnstufe 2 wird die Maskenpflicht verschärft auf FFP2-Masken in allen Innenbereichen. Für Kinder im Alter zwischen dem vollendeten 6. und 14. Lebensjahr reicht eine Alltagsmaske aus. Generell gilt, dass in Warnstufe 2 nur noch bis zu 15 Personen ohne 2Gplus in Innenbereichen bzw. 2G unter freiem Himmel zusammenkommen dürfen. Beim Besuch der Innengastronomie gilt die Maskenpflicht (FFP2) bis zum Sitzplatz. Beim Besuch von Weihnachtsmärkten sowie Clubs und Diskotheken ist eine FFP2-Maske auch im Sitzen zu tragen, schreibt die Kreisverwaltung. Weitere Regelungen sind hier zu finden.

Aktuelle Corona-Impfstoffkürzungen treffen auch die Impfteams im Landkreis Northeim. Bereits für diese Woche wurden nicht die ursprünglich bestellten Impfstoffmengen ausgeliefert, informiert heute die Kreisverwaltung. Durch den derzeit vorgegebenen wöchentlichen Impfstoff-Bestellrhythmus sei aktuell nicht absehbar ob und in welchem Umfang Impfstoff für die kommenden Wochen bezogen werden könne. Diese Unsicherheit in der Impfstoff-Lieferung lasse eine verlässliche Planung für den Start der stationären und mobilen Impfangebote der Impfteams in der kommenden Woche nicht zu, bedauert das Kreishaus. “Bereits in dieser Woche mussten die gekürzten Impfstoffmengen auf die bereits angekündigten Impfangebote der Johanniter und des ASB aufgeteilt werden, um die bestehenden Impftermine aufrecht zu erhalten.”, erklärte ein Kreissprecher. In Einbeck gab es am Montag beim Impftermin in der BBS Einbeck lange Warteschlangen, und nicht alle Wartenden konnten geimpft werden, der Landkreis warnte vor Ende des Impftermins über Social Media davor, sich noch in die Warteschlange einzureihen.

„Wir sind absolut unzufrieden über die Situation“, erklärte Landrätin Astrid Klinkert-Kittel. „Die Impfteams stehen mit den stationären Impfangeboten in den Startlöchern und sind bereit, der derzeit hohen Nachfrage der Impfwilligen nachzukommen. Die unsichere Variable der Impfstofflieferung macht eine konkrete Planung unserer Impfangebote aber derzeit leider nicht möglich.“ Dabei verfolgt der Landkreis gemeinsam mit den Hilfsorganisationen JUH und ASB weiterhin das Ziel, in der 49. Kalenderwoche mit weiteren stationären Impfangeboten zu beginnen. Über den jeweiligen Start der Impfangebote könne aber nur kurzfristig informiert werden, wenn es Impfstoff verlässlich gebe. Die Landrätin hatte in der Kreistagssitzung am vergangenen Freitag angekündigt, dass es neben den Impfstationen in Einbeck in der BBS und in Wolbrechtshausen auch in Northeim in der Alten Wache eine geben soll. Außerdem solle ein Niederflurbus durch den Landkreis touren. Wo dieser wann steht, werde der Landkreis ankündigen, sagte die Landrätin. Beim angekündigten “Adventsimpfen” am Sonntag, 5. Dezember, zwischen 9 und 16 Uhr in der BBS Einbeck soll es aber aktuell bleiben.

Für Besucherinnen und Besucher, die die Dienststellen des Landkreises Northeim betreten möchten, gilt die 3G-Regel. Die Besucher werden gebeten, an den jeweiligen Eingängen einen gültigen Impf-, Genesenen oder offiziellen Testnachweis sowie ein gültiges Ausweisdokument bereitzuhalten. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen dürfen, benötigen ebenfalls ein negatives Testergebnis. In der Kreisverwaltung selbst erfolgt die Kontrolle an der Informationszentrale im Eingangsbereich. In den Außenstellen werden Besucher von den Mitarbeitenden zu dem jeweils vereinbarten Termin am Eingang empfangen. Es wird daher gebeten, vorab einen Termin zu vereinbaren und die Personenanzahl für Termine auf das notwendige Maß, idealerweise auf nur eine Person, zu beschränken. Auch in den Zulassungsstellen erfolgt der Einlass nach entsprechenden Einlass-Regelungen. Eine Terminvereinbarung ist hier derzeit nicht möglich. Genauere Infos über das Verhalten in den Zulassungsstellen finden Sie unter www.landkreis-northeim.de/zulassungsstellencorona. Da im Landkreis Northeim ab Mittwoch die Warnstufe 2 gilt, ist beim Betreten der Gebäude außerdem eine FFP2-Maske zu tragen.

Die aktuellen Testmöglichkeiten unter https://www.landkreis-northeim.de/coronatest

Zugangsbeschränkungen für die Dienstgebäude der Stadtverwaltung Einbeck: Mit Inkrafttreten der verschärften niedersächsischen Coronaverordnung ändern sich ab Donnerstag, 2. Dezember, auch die Regelungen für Besuche bei der Stadtverwaltung: Neues und Altes Rathaus sowie das Rathaus Kreiensen können nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden, informiert die Stadt Einbeck heute. Terminvereinbarungen können telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Ebenfalls verschlossen bleiben die Eingangstüren von Tourist-Info und Kulturring im Eicke’schen Haus und des Kommunalen Bauhofs. Dort können Besucher auch ohne vorherige Terminvereinbarung klingeln und werden individuell eingelassen. Es gilt weiterhin die 3G-Regelung, das entsprechende Dokument muss bei Betreten des Gebäudes vorgezeigt werden, andernfalls wird der Zugang verwehrt. Für Besucher bis auf Weiteres geschlossen werden das Stadtmuseum und die Stadtbibliothek.

(Mit Pressemitteilungen Landkreis Northeim und Stadtverwaltung Einbeck)

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