Wegen des ansteigenden Corona-Infektionsgeschehens hat das Land Niedersachsen und mit ihm die Stadt Einbeck die Maßnahmen zur Kontaktminimierung und zur Pandemiebekämpfung verschärft. Ab sofort gilt in den Gebäuden der Stadt Einbeck ein erhöhtes Schutzniveau in Form der 3G-Regelung, teilte heute die Stadtverwaltung mit.
Der Zutritt zu den Gebäuden darf nur mit dem Status „geimpft“, „genesen“ oder „getestet“ erfolgen, heißt es in einer Presseinformation. Dafür ist ein entsprechender Nachweis mitzuführen, der durch die Mitarbeiter der Stadtverwaltung überprüft wird.
Der Status „getestet“ kann nicht durch einen Selbsttest, sondern nur durch Testung in einem Testzentrum, bei einer Apotheke oder in einer Arztpraxis nachgewiesen werden. Nachweise durch einen entsprechenden Antigenschnelltest dürfen maximal 24 Stunden alt sein. Abweichend davon kann der Nachweis maximal 48 Stunden zurückliegen, wenn er auf einem PCR-Test beruht. Nachweise in Form von farbigen Bändchen, die für den Weihnachtsmarkt gültig sind, können ebenfalls genutzt werden.
Daneben bitte die Stadtverwaltung (weiterhin) um Terminvereinbarung im Vorfeld eines Besuchs, so dass sowohl Wartezeiten als auch physische Kontakte minimiert werden können.
(Mit Pressemitteilung Stadtverwaltung Einbeck)