Impfzentrum Northeim setzt Impfung mit AstraZeneca-Impfstoff vorsorglich aus

Das Northeimer Impfzentrum hat mit sofortiger Wirkung die Impfungen mit dem Impfstoff des Herstellers AstraZeneca eingestellt. Das teilte die Kreisverwaltung am Abend mit. Die für die nächsten Tage geplanten Termine, bei denen dieser Impfstoff verabreicht werden sollte, müssen verschoben werden. Davon betroffen sind nicht nur die Termine im Impfzentrum, sondern auch die Einsätze der mobilen Teams, die in dieser Woche in Einrichtungen unterwegs gewesen wären. Es werde jetzt versucht, die betroffenen Personen zeitnah zu informieren, heißt es in der Mitteilung aus dem Kreishaus.

Hintergrund ist eine aktuelle Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), worauf die Bundesregierung die Corona-Impfungen mit AstraZeneca vorsorglich ausgesetzt hat. Nach Meldungen von Thrombosen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung in Deutschland und Europa hält das PEI weitere Untersuchungen für notwendig. Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA wird entscheiden, ob und wie sich die neuen Erkenntnisse auf die Zulassung des Impfstoffes auswirken.

Mit der ersten Impfdosis wurden im Landkreis Northeim bisher 8.605 Menschen geimpft (Stand: 11.3.2021), das entspricht einer Impfquote von rund 6,5 Prozent für die Erstimpfungen. Eine zweite Impfdosis haben bisher 3.336 Menschen erhalten (Stand: 11.3.2021), das entspricht einer Impfquote für die Zweitimpfungen von rund 2,52 Prozent.

Seit Beginn der Corona-Pandemie sind im Landkreis Northeim mittlerweile 1611 Corona-Infektionen bekannt geworden. 1495 Menschen gelten mittlerweile als genesen, sodass aktuell 80 akut infizierte Personen bekannt sind. Mit oder an dem Virus verstorbenen sind inzwischen 36 Menschen. Die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt heute bei 31,7 und damit unter der maßgebenden Grenze von 35: Drei Haushalte, maximal zehn Personen, dürfen sich in der Öffentlichkeit und in der eigenen Wohnung treffen. Die hier zugehörigen Kinder werden dabei bis zu einem Alter von 14 (0-14) nicht eingerechnet. Getrennt wohnende Paare zählen als ein Haushalt. Begleitpersonen/Betreuungskräfte für Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit werden auf die Höchstzahl ebenfalls nicht angerechnet. An einer Zusammenkunft mit 10 Personen aus drei Haushalten dürfen nur Personen teilnehmen, die ihren Wohnsitz oder ihren ständigen Aufenthalt im Landkreis Northeim haben oder die aus einer anderen 35er-Kommune kommen, in der solche Treffen ebenfalls zugelassen sind, heißt es von der Northeimer Kreisverwaltung.

Impfzentrum in der Stadthalle Northeim. Foto: Frank Bertram