Welche Steuererleichterungen die Stadt Einbeck Unternehmen gewährt

Neues Rathaus in Einbeck. Foto: Frank Bertram

Die Stadt Einbeck hat heute eine Übersicht veröffentlicht, welche Steuererleichterungen sie für Unternehmen während der Corona-Krise gewährt. Wie Kämmerin Brigitte Hankel näher erläutert, ist zwischen Forderungen vor und nach dem 1. März zu unterscheiden. Das Datum hängt mit den Corona-bedingten Einschränkungen zusammen. Wichtig sei außerdem sich zu konzentrieren auf Steuerpflichtige, die nachweislich durch die Allgemeinverfügungen des Landes Beschränkungen erfahren haben. Damit will man “Trittbrettfahrer” von den Vergünstigungen ausschließen.

Bei Gewerbesteuer-Vorauszahlungen für das laufende Jahr wird die Stadt Einbeck nicht mahnen, sobald ein Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen gestellt worden ist. Dieser Antrag muss vom Steuerpflichtigen beim Finanzamt (!) gestellt werden. Die Anpassung der Vorauszahlungen durch die Stadt könne erst bei Vorliegen des Änderungsbescheids des Finanzamtes erfolgen, erläuterte Kämmerin Brigitte Hankel. Es würden keine Säumniszuschläge erhoben.

Steuerzahlungen können bis Jahresende zinslos gestundet werden, auch auf Vollstreckungen bei den Betroffenen wird bis 31. Dezember 2020 verzichtet. Für beides ist ein formloser Antrag wichtig, damit die Stadt Kenntnis von den Problemen hat.

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