EIL +++ Erste Corona-Fälle im Landkreis Northeim

(c) RKI / Robert-Koch-Institut

Wie die Kreisverwaltung soeben (13:09 Uhr) mitteilt, wurden im Landkreis Northeim am 11. März 2020 fast gleichzeitig drei bestätigte Corona-Fälle gemeldet.

Eine ältere Frau sowie zwei jüngere Männer aus dem Landkreis wurden am Mittwoch positiv getestet. Die Frau hat sich vermutlich in ihrem Urlaub in Südtirol angesteckt. Sie befindet sich derzeit zu Hause und zeigt leichte Erkältungszeichen.

Die beiden Männer waren kürzlich im Skiurlaub in Ischgl (Österreich) und haben sich wahrscheinlich dort angesteckt. Die beiden waren unabhängig voneinander dort und sind miteinander nicht bekannt. Beide befinden sich zu Hause. Einer der Männer zeigt leichte Erkältungssymptome, der andere beschreibt grippeartige Symptome, welche sich schon wieder gebessert haben.   

Von allen dreien werden derzeit im Gesundheitsamt die Kontaktpersonen ermittelt, um gegebenenfalls Quarantänemaßnahmen einzuleiten.

„Wann das Virus auch bei uns im Landkreis ankommt, war nur eine Frage der Zeit”, sagt Landrätin Astrid Klinkert-Kittel laut Landkreis-Pressedienst. “Wir haben uns seit Wochen gemeinsam mit den Gesundheitseinrichtungen im Landkreis intensiv auf diesen Fall vorbereitet. Bitte bedenken Sie, dass 80 Prozent aller Erkrankungen milde Verläufe nehmen. Halten Sie sich an die Hygieneregeln und halten sich von Menschen mit Atemwegsinfekten und Menschenmassen fern“.

Dr. Regina Pabst. Foto: Landkreis Northeim

Nachdem nun auch im Landkreis Northeim Erkrankungsfälle festgestellt wurden, sollten alle geplanten Großveranstaltungen erneut auf den Prüfstand gestellt werden, erklärt die Kreisverwaltung. Dr. Regina Pabst als Amtsärztin im Landkreis Northeim rät, nun doch schneller eigenständig eine Entscheidung zur Absage von Veranstaltungen zu treffen.

Wer den begründeten Verdacht hat, am Coronavirus erkrankt zu sein, soll nicht direkt zum Arzt gehen, sondern telefonisch Kontakt mit dem Hausarzt aufnehmen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Für allgemeine Fragen hat der Landkreis Northeim ein Bürgertelefon unter der Nummer 05551/7088080 eingerichtet. Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 8 bis 12 und montags bis donnerstags von 14 bis 16 erreichbar. Außerhalb der Anrufzeiten können Betroffene eine Mail an gesundheitsdienste@landkreis-northeim.de schicken. Wer ärztlichen Rat benötigt, wendet sich an den Hausarzt, in den Abendstunden und am Wochenende unter der Nummer 116 117 den ärztlichen Bereitschaftsdienst.

Laufend aktualisierte Informationen zum Coronavirus gibt es auf der Website des Landkreises unter www.landkreis-northeim.de/coronavirus und auf der Seite des Robert Koch Institutes unter www.rki.de.

Landkreis verfügt für Rückkehrer:

Wer sich in den vergangenen zwei Wochen in einem Risikogebiet oder einem vom Coronavirus besonders betroffenen Gebiet aufgehalten hat, darf unter anderem keine Kindertagespflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Schulen mehr betreten. Das gilt für einen Zeitraum von 14 Tagen seit der Rückkehr.

Das wurde aktuell durch eine Allgemeinverfügung festgelegt, die am heutigen Mittwoch (11.03.2020) im Amtsblatt des Landkreises Northeim veröffentlicht wurde. Damit folgt der Landkreis Northeim den Vorgaben des Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, das die Gesundheitsämter angewiesen hat, Maßnahmen zu ergreifen, um Kontakte von Personengruppe reduzieren, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem vom Coronavirus besonders betroffenen Gebiet aufgehalten haben.

Grundlage ist die Auflistung der Risikogebiete des Robert Koch Institutes. Dazu gehören (Stand 11. März 2020, 12 Uhr) Italien, Iran, die Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan) in China, die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang) in Südkorea und die Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne) in Frankreich. In Deutschland zählt der Landkreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen) zu den besonders betroffenen Gebieten. Die Risikogebiete sind tagesaktuell abrufbar unter www.rki.de/ncov-risikogebiete

Die Allgemeinverfügung im Amtsblatt vom 11.3.2020 online: https://www.landkreis-northeim.de/medien/dokumente/amtsblatt_10_2020.pdf?20200311112705

(Aktualisiert 11.03.2020, 14:25 Uhr)
(Mit Landkreis-Pressedienst)

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