Im Northeimer Kreishaus gilt seit heute wieder eine Maskenpflicht. Das teilte die Kreisverwaltung heute mit. Die Maskenpflicht wird im Rahmen des Hausrechts wieder eingeführt und gilt für Beschäftigte der Kreisverwaltung sowie für den Publikumsverkehr. Hintergrund ist die aktuelle Entwicklung der Corona-Infektionen, welche sich weiterhin auf einem hohen Niveau befinden, heißt es aus dem Kreishaus zur Begründung. Für den Publikumsverkehr gilt eine Maskenpflicht beim Betreten des Kreishauses, der Außenstellen sowie dem Gelände der Kreisabfallwirtschaft. Die Stadtverwaltung in Einbeck setzt derweil weiterhin auf Freiwilligkeit, wie Bürgermeisterin-Vertreter Dr. Florian Schröder auf Anfrage sagte.
Für Beschäftigte des Northeimer Kreishauses gilt ebenfalls die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, soweit sie sich außerhalb des Büros aufhalten. Zur Verwendung kommen dürfen nur zertifizierte medizinische Masken oder FFP2-Masken. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Ausgenommen sind auch Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres. Neben der Wiedereinführung der Maskenpflicht gelten weiterhin die allgemein gültigen Abstands- und Hygienevorschriften.
(Mit Landkreis-Pressedienst)