Ab sofort 3-G-Regelung im Einbecker Bürgerspital

Ab sofort (25. August) gelten nicht mehr nur für Besucher, sondern auch für ambulante und stationäre Patienten im Einbecker Bürgerspital die 3-G-Regeln als Zulassungsbeschränkung: Geimpft – getestet – genesen. Diese werden am Empfang vor der Aufnahme abgefragt, teilte das Krankenhaus heute mit.

Zum Nachweis des Impfstatus können auch die handelsüblichen Apps (z.B. Cov-App) verwendet werden. Daneben setzt das Einbecker Bürgerspital diese Regelung auch für Beschäftigte um, teilt die Klinik mit. Zum Infektionsschutz aller Mitarbeiter und Patienten geht das Krankenhaus hier gemeinsam entscheidend voran: Im EBS sind bislang über 90 Prozent der Beschäftigten vollständig durchgeimpft, heißt es in einer Pressemitteilung.

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