Die Gesundheitsdienste des Landkreises Northeim bezeichnen das Infektionsgeschehen im Kreisgebiet aktuell überwiegend als „diffus“. Es gebe zwar einige Schwerpunkte, diese würde die Kreisverwaltung aber nicht als „Hotspots“ bezeichnen, antwortete Landkreis-Pressesprecher Dirk Niemeyer heute auf meine Anfrage. Ab dem 12. Mai (Mittwoch) gilt der Landkreis als Hochinzidenzkommune, gilt die Bundes-Notbremse. Im Blick haben die Experten im Kreishaus “bedeutendere Infektionsgeschehen” in einer Kindertagesstätte in einer Dasseler Ortschaft sowie in zwei Seniorenheimen in Dassel und Einbeck. „Auch in einer Einbecker Schule gibt es ein Ausbruchgeschehen, von dem sowohl Lehrerinnen und Lehrer als aus Schülerinnen und Schüler betroffen sind“, erklärte Niemeyer. „In Einbeck ist es auch zu einem Infektionsgeschehen in einer Firma gekommen.“ Namen und Infektionszahlen nannte der Landkreis nicht.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat heute eine Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner von 114,1 (151 Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen) für den Landkreis Northeim veröffentlicht. Aktuell sind im Landkreis Northeim 344 (-38 zum Vortag) akut infizierte Menschen bekannt, die aus dem Raum Bad Gandersheim 42 (0), Bodenfelde 12 (0), Dassel 62 (-8), Einbeck 93 (-15), Hardegsen 4 (-1), Kalefeld 7 (0), Katlenburg-Lindau 17 (0), Moringen 7 (-1), Nörten-Hardenberg 14 (0), Northeim 56 (-5) und Uslar 30 (-8) stammen.
Die genannten Infektionsgeschehen in der Kita, in der Schule, in der Firma und in den Seniorenheimen für sich genommen stellen laut Landkreis keine „Hotspots“ dar. Gleichwohl werde das Virus von hier aus offenbar in die Familien getragen. Größere Familien mit einer relativ hohen Anzahl an Geschwisterkindern erhöhten dann entsprechend schnell die Infektionszahlen, schätzt die Kreisverwaltung.
Darüber hinaus stellen die Gesundheitdienste des Landkreises bei Schülerinnen und Schülern immer wieder einzelne Infektionen fest, die aber in den überwiegenden Fällen durch Quarantäne der betroffenen Mitschüler eingegrenzt werden können. Dabei gebe es keine regionalen Auffälligkeiten.
„Wir sehen oft, dass viele Leute sich gegenseitig anstecken, weil sie die Hygieneregeln nicht mehr konsequent befolgen. Viele Ansteckungen erfolgen zwischen Arbeitskollegen, innerhalb der Familien sowie in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen“, erklärte der Kreis-Pressesprecher. „Wenn das Virus eine Familie erreicht hat, können wir meistens beobachten, wie im Verlaufe der nächsten Wochen die ganze Familie erkrankt. Das war vor dem Auftreten der britischen Variante noch nicht so ausgeprägt.“
Das aktuelle Infektionsgeschehen lasse auch keine Prognose zu, wann der Inzidenzwert wieder soweit gesunken sein werde, dass die Corona-Notbremse aufgehoben werden könne. „Das Gesundheitsamt kann die Pandemie nicht alleine bekämpfen, das gelingt nur, wenn die Bevölkerung mitmacht und sich weiter an die sinnvollen Maßnahmen hält“, erklärte Niemeyer. So sollten Erkrankte möglichst nicht zur Arbeit gehen, und kranke Kinder gehörten möglichst nicht in Schule oder Kinderbetreuung, auch dann nicht, wenn bisher kein positiver Coronatest vorliege, rät der Landkreis.
„Für das Absinken der Sieben-Tage-Inzidenz ist das Mitwirken aller Bürgerinnen und Bürger entscheidend”, appellierte heute auch Landrätin Astrid Klinkert-Kittel. „Das Einhalten von Abständen, die Reduzierung der sozialen Kontakte und ein umsichtiges Verhalten bei Krankheitsanzeichen oder -verdacht bleiben weiterhin entscheidend für die Eindämmung des Infektionsgeschehens.“
Wie lange gilt die Bundes-Notbremse?
Erst wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 sinkt, tritt die ab 12. Mai geltende Bundes-Notbremse ab dem übernächsten Tag wieder außer Kraft. Der genaue Zeitpunkt des Außerkrafttretens wird per Allgemeinverfügung bekannt gemacht.
Was gilt ab einer Inzidenz von 100 für Bürgerinnen und Bürger?
- Private Treffen sind nur mit einer haushaltsfremden Person gestattet. Zu den beiden Haushalten gehörende Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen.
- Es gilt eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr. Nur noch im Notfall, zu dienstlichen Zwecken oder wenn man zum Beispiel mit dem Hund raus muss, darf man das Haus verlassen. Zwischen 22 Uhr und 24 Uhr ist außerdem erlaubt, sich alleine draußen zu bewegen.
- Tagsüber darf Sport nur alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand betrieben werden. Davon ausgenommen sind Profisportler. Profisport findet ohne Zuschauer statt. Ausgenommen sind auch Kinder, wenn sie draußen kontaktlos in Gruppen von maximal fünf Kindern trainieren. Trainer müssen vorher einen Test machen.
- Im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr einschließlich Taxen gilt eine Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar). Außerdem soll das Verkehrsmittel höchstens mit der Hälfte der regulär zulässigen Fahrgastzahlen besetzt werden.
Weitere Informationen rund um das Coronavirus, die Schutzimpfung sowie Testmöglichkeiten gibt es unter www.landkreis-northeim.de/coronavirus