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Feuerwerk ist in der Einbecker Altstadt an Silvester und Neujahr wieder verboten

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In der Einbecker Altstadt rund um den Marktplatz gilt an Silvester und Neujahr auch in diesem Jahr wieder ein Abbrennverbot von Feuerwerk. Der Bereich, in dem am 31. Dezember und 1. Januar keine Raketen und Böller gezündet werden dürfen, ist größer geworden, er umfasst Straßen rund um den Marktplatz, erstmals auch den Möncheplatz und Neuen Markt sowie das Rosental. Verstöße gegen diese Anordnung können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet werden.

Die Stadt Einbeck hat in der Kernstadt Einbeck für Marktplatz, Möncheplatz, Hallenplan sowie die Straßen Marktstraße, Maschenstraße, Tiedexer Straße, Götgengasse, Breil, Pastorenstraße, Auf dem Steinwege (südlicher Teil bis Einmündung Haspel), Oleburg, Münsterstraße, Wolperstraße, Franz-Cestnik-Platz, Judenstraße, Pfänderwinkel, Neuer Markt, Lange Brücke, Rosental, Knochenhauerstraße, Hören, Geiststraße, Breiter Stein und Neue Straße ein Verbot angeordnet, pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II (Kleinfeuerwerke, z. B. Raketen, Schwärmer, Feuertöpfe, Knallkörper usw.) am 31. Dezember 2025 und am 1. Januar 2026 abzubrennen.

Unabhängig davon gilt gesetzlich ein Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper) im Umkreis von 200 Metern zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden – in Einbeck gilt das beispielsweise für Fachwerkhäuser.

(Mit Presseinformation Stadt Einbeck)

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