Feuerwerk ist in der Einbecker Altstadt an Silvester und Neujahr wieder verboten

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Das Abbrennverbot von Feuerwerk gilt in diesem Jahr erstmals auch für Möncheplatz, Neuer Markt und Rosental.

Jahreswechsel: Feuerwerk ist in der Einbecker Altstadt wieder verboten

In der Einbecker Altstadt rund um den Marktplatz gilt an Silvester und Neujahr auch in diesem Jahr wieder ein Abbrennverbot von Feuerwerk.

Jahreswechsel: Feuerwerk ist in der Einbecker Altstadt wieder verboten

(c) Abbildung/Karte: Stadt Einbeck

In der Einbecker Altstadt rund um den Marktplatz gilt an Silvester und Neujahr auch in diesem Jahr wieder ein Abbrennverbot von Feuerwerk.